In der EmK kennen wir Mitglieder, Angehörige und Freunde der Gemeinde
Mitglieder
Als Mitglied kannst du aufgenommen werden, wenn du getauft bist (als Kind oder Erwachsener), vor der Gemeinde ein persönliches Glaubensbekenntnis abgelegt und die Bereitschaft zur Nachfolge und zur Beteiligung am Gemeindeleben ausgedrückt hast. Mitgliedschaft erfordert dein verbindliches JA zur Gemeinde, sie ist freiwillig und setzt eine mündige Entscheidung voraus (Mindestalter: 14 Jahre).
Angehörige
Dazu gehören z.B. unsere in der Kirche getauften Kinder. Aber auch andere Kinder und Erwachsene können, sofern sie sich am Gemeindeleben beteiligen wollen, in das Register der Gemeinde eingetragen werden und so rechtlich zur Kirche gehören. Wer getauft ist, läuft als „Kirchenangehöriger“, Ungetaufte als „Kirchenzugehörige“. Beides ist nicht als Dauerzustand gedacht, Ziel ist langfristig die verbindliche Mitgliedschaft.
Freunde
Darüber hinaus gibt es noch die Freunde der Gemeinde. Das sind Menschen, die sich bei uns zu Hause fühlen, regelmäßig kommen, unsere Infomail beziehen und deren Geburtstag veröffentlicht wird (wenn sie die Erlaubnis dazu erteilt haben). Oft sind unsere Freunde auch bereit, unsere Arbeit finanziell zu unterstützen. Für viele ist die Aufnahme in die Liste der Freunde eine erste, wichtige Stufe des Hineinwachsens in die Gemeinde.